Notdienst/ Rufbereitschaft
Freiwilliger
Notdienst / Rufbereitschaft
Unsere Praxis bietet nach Sprechstundenende eine freiwillige Notdienstbereitschaft an:
Montag – Donnerstag zwischen 18 und 22 Uhr
Eine telefonische Voranmeldung ist zwingend erforderlich.
Die Tierärtzekammer verpflichtet praktizierende Tierärzte nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.
Im Notdienst muss mindestens der 2-fache Satz bis maximal 4-fache Satz berechnet werden. Zusätzlich wird eine Notfallpauschale in Höhe von 50 Euro netto an.