Notdienst/ Rufbereitschaft

Freiwilliger

Notdienst / Rufbereitschaft

Unsere Praxis bietet nach Sprechstundenende eine freiwillige Notdienstbereitschaft an:

Montag – Donnerstag zwischen 18 und 22 Uhr 

Eine telefonische Voranmeldung ist zwingend erforderlich.

Die Tierärtzekammer verpflichtet praktizierende Tierärzte nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.

Im Notdienst muss mindestens der 2-fache Satz bis maximal 4-fache Satz berechnet werden. Zusätzlich wird eine Notfallpauschale in Höhe von 50 Euro netto an.